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Präambel

Tarifvertrag.png


Die vertragsschließenden Parteien erkennen die Wichtigkeit der unabhängigen Produktion in Film und Fernsehen an und tragen deren Bedeutung durch den Abschluss dieses Tarifvertrages Rechnung, der den wesentlichen, außerhalb der öffentlich-rechtlichen Strukturen liegenden Bereich der Filmherstellung erfasst.
Die Tarifparteien stellen mit diesem Tarifvertrag, auch für Dritte die sich darauf beziehen, die materiellen Mindestbedingungen und in diesem Tarifvertrag geregelten sozialen Standards auf, die Besonderheiten der Beschäftigung von Filmschaffenden und die speziellen Produktionsbedingungen in der Filmwirtschaft berücksichtigen.
Die Tarifparteien erkennen die von Filmförderungen und Auftraggebern von Filmproduktionen gegebenenfalls aufgestellten Anforderungen zum nachhaltigen grünen Produzieren von Filmen (z.B. Grüner Filmpass, Grüner Drehpass, Zertifikat Grünes Drehen oder ähnliches) als maßgebliche Grundlage für die Durchführung der jeweiligen Filmproduktionen an.