18. Besitzstandwahrung
Zur Zeit des Inkrafttretens dieses Tarifvertrages bestehende, für die Filmschaffende/den Filmschaffenden günstigere Bestimmungen in Einzelverträgen werden durch diesen Tarifvertrag nicht berührt.
Zur Zeit des Inkrafttretens dieses Tarifvertrages bestehende, für die Filmschaffende/den Filmschaffenden günstigere Bestimmungen in Einzelverträgen werden durch diesen Tarifvertrag nicht berührt.