4. Gagenhöhe
4.1. Verbindliche Mindestgagen
Die in der Gagentabelle Ziffer 5 angegebenen Tages-oder Wochengagen sind Mindestgagen, die für die unter den persönlichen Geltungsbereich Fallenden nicht unterschritten werden dürfen.
Die in der Gagentabelle Ziffer 5 angegebenen Tages-oder Wochengagen sind Mindestgagen, die für die unter den persönlichen Geltungsbereich Fallenden nicht unterschritten werden dürfen.