7. Geltungsdauer
7.1.Inkrafttreten
Der Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Er ist frühestens zum 31. Dezember 2020 mit einer Frist von vier Monaten kündbar.
7.2.Kündbarkeit
Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag bei gleicher Kündigungsfrist jeweils um ein Jahr.
7.3. Nachwirkung
Nach erfolgter Kündigung bleiben die Vertragsbestimmungen bis zum Abschluss eines neuen Vertrages in Kraft oder bis eine der Vertragsparteien die Verhandlungen für gescheitert erklärt.
7.4. Verhandlungen
Die Vertragsparteien verpflichten sich, nach einer Kündigung innerhalb von vier Wochen Verhandlungen über einen Neuabschluss aufzunehmen.
7.5. Allgemeinverbindlichkeitserklärung
Die Vertragschließenden streben die Allgemeinverbindlichkeitserklärung dieses Tarifvertrages durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung an.
Berlin, den 29. Mai 2018
Allianz Deutscher Produzenten - Film und Fernsehen e.V., (Berlin) Alexander Thies |
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di, Frank Werneke |