7. Vorbereitungsarbeiten
7.1. Vorbereitung
Jeder Filmschaffende hat im Rahmen seines Tätigkeitsbereiches auf Anforderung des Filmherstellers bei Proben, Motivsuche, Anfertigung von Entwürfen, Erstellung von Kalkulationen und anderen Vorarbeiten für den Film mitzuwirken.
7.2. Arbeiten vor Vertragsbeginn
Wenn derartige Dienstleistungen vor Beginn der Vertragszeit erbracht werden sollen, so gilt die dafür aufgewendete Zeit als Arbeitszeit im Sinne von Ziff. 5.2.