6. Pauschalbesteuerung
Bei Pauschalbesteuerung von Kleindarstellern/von Kleindarstellerinnen nach Finanzamtslisten reduzieren sich die Gagen der TZ 3 und die Zuschläge gem. TZ 4 mit Ausnahme von TZ 4.2 um jeweils 20%.
Bei Pauschalbesteuerung von Kleindarstellern/von Kleindarstellerinnen nach Finanzamtslisten reduzieren sich die Gagen der TZ 3 und die Zuschläge gem. TZ 4 mit Ausnahme von TZ 4.2 um jeweils 20%.