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16. Abweichende gesetzliche Bestimmungen

Soweit einzelnen Bestimmungen dieses Tarifvertrages zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere für bestimmte Arbeitnehmergruppen (z.B. Jugendliche, Schwerbeschädigte), entgegenstehen, gelten diese, ohne dass die übrigen Bestimmungen des Tarifvertrages hierdurch berührt werden.