16. Abweichende gesetzliche Bestimmungen
Soweit einzelnen Bestimmungen dieses Tarifvertrages zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere für bestimmte Arbeitnehmergruppen (z.B. Jugendliche, Schwerbeschädigte), entgegenstehen, gelten diese, ohne dass die übrigen Bestimmungen des Tarifvertrages hierdurch berührt werden.