20. Beginn und Beendigung des Tarifvertrages
20.1. Inkrafttreten und Kündigungsfrist
Der am 30. April 2021 geänderte Manteltarifvertrag tritt am 1. September 2021 in Kraft. Er ist frühestens zum 31. August 2023 mit einer Frist von vier Monaten kündbar.
Der zum 27. Juni 2020 geänderte Manteltarifvertrag vom 29. Mai 2018 gilt rückwirkend zum 1. Januar 2021 unverändert bis zum 31. August 2021 fort.
20.2. Nachwirkung
Im Falle der Beendigung des Tarifvertrages durch Kündigung bleiben seine Bestimmungen unabdingbar solange in Kraft, bis ein Tarifpartner dem anderen schriftlich mitteilt, dass er die Verhandlungen über einen Tarifvertrag nicht aufnehmen oder fortsetzen wird.
20.3. Tarifverhandlungen
Die Vertragsschließenden werden innerhalb von vier Wochen nach Kündigung über den Abschluss eines neuen Tarifvertrages in Verhandlungen eintreten.
20.4. Allgemeinverbindlichkeit
Die Vertragsschließenden streben die Allgemeinverbindlichkeitserklärung dieses Tarifvertrages durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung an.
Berlin, den 30. April 2021
Allianz Deutscher Produzenten - Film und Fernsehen e.V., (Berlin)
Alexander Thies Christoph Palmer |
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Bundesvorstand, (Berlin)
Christoph Schmitz Matthias von Fintel
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Bundesverband der Film und Fernsehschauspieler e. V. BFFS-Vorstand (Berlin)
Heinrich Schafmeister Leslie Malton |