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11. Gagen und Gagenzahlung

11.1. Festlegung verbindlicher Mindestgagen

Die Gagen werden in einem gesondert kündbaren Gagen-Tarifvertrag zum Manteltarifvertrag für Film-und Fernsehschaffende festgelegt und sind als Mindestgagen verbindlich.

11.2. Zahlungsfristen

Die Zahlung erfolgt bei Tagesgagen nach Drehschluss, spätestens am darauffolgenden Werktag (ausgenommen Sonnabend, Sonn-und Feiertag). Bei Wochen-und Monatsgagen erfolgt die Abrechnung monatlich sowie die Zahlung spätestens am letzten Tag des Abrechnungszeitraums (Kalendermonat). Im Abrechnungszeitraum angefallene Zuschläge sind mit der nächstfolgenden Gagenzahlung abzurechnen.

11.3. Bereitstellung von Steuer-ID und Sozialversicherungsnummer

Der/die Filmschaffende soll mit Arbeitsaufnahme seine/ihre Steuer-ID und Sozialversicherungsnummer dem Filmhersteller zur Verfügung stellen.