11. Gagen und Gagenzahlung
11.1. Festlegung verbindlicher Mindestgagen
Die Gagen werden in einem gesondert kündbaren Gagen-Tarifvertrag zum Manteltarifvertrag für Film-und Fernsehschaffende festgelegt und sind als Mindestgagen verbindlich.
11.2. Zahlungsfristen
Die Zahlung erfolgt bei Tagesgagen nach Drehschluss, spätestens am darauffolgenden Werktag (ausgenommen Sonnabend, Sonn-und Feiertag). Bei Wochen-und Monatsgagen erfolgt die Abrechnung monatlich sowie die Zahlung spätestens am letzten Tag des Abrechnungszeitraums (Kalendermonat). Im Abrechnungszeitraum angefallene Zuschläge sind mit der nächstfolgenden Gagenzahlung abzurechnen.
11.3. Bereitstellung von Steuer-ID und Sozialversicherungsnummer
Der/die Filmschaffende soll mit Arbeitsaufnahme seine/ihre Steuer-ID und Sozialversicherungsnummer dem Filmhersteller zur Verfügung stellen.