5. Sondervergütungen
5.1. Persönliche Vorstellung
Wird ein/eine Kleindarsteller/in namentlich aufgefordert, sich für eine eventuelle Engagementsverpflichtung persönlich vorzustellen, so erhält er/sie - unabhängig davon, ob ein Engagement zustande kommt oder nicht - eine Aufwandsentschädigung von 16,- €.
5.2. Gesonderte Einkleidung
Wird ein/e engagierte/r Kleindarsteller/in an einem Tag vor Beginn der Dreharbeiten gesondert zur Einkleidung oder Kostümprobe an den Drehort oder einen anderen Ort bestellt, so erhält er/sie eine Aufwandsentschädigung von 16,- €.
5.3. Verschmutzung eigener Kleidung
Werden bei Dreharbeiten oder Proben eigene Sachen des Kleindarstellers/der Kleindarstellerin beschmutzt oder beschädigt, so haftet der Filmhersteller für den Schaden.